Tuesch au talkbacke?

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zwirrlibatz
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Tuesch au talkbacke?

Beitrag von zwirrlibatz »

Das Schweizer Fernsehen weigert sich standhaft, den Verfasser eines mutmasslich ehrverletzenden Kommentars auf seiner Website zu outen, und geht vor Bundesgericht.

Im Frühling parodierten Mike Müller und Viktor Giacobbo die Gilde der Talkbacker. Diejenigen also, die im Schutz der Anonymität unflätige Kommentare unter Artikel und Blogs auf grossen Newsportalen platzieren. Die beiden Kunstfiguren veröffentlichten Kraftausdrücke auf den Seiten von «Blick», «20 Minuten» und Newsnetz («Die nähme aues!»). Nun ist es ihr eigener Arbeitgeber, das Schweizer Fernsehen (SF), das einen unflätigen Schreiber durch alle Böden schützt. http://www.videoportal.sf.tv/video?id=e ... 1fc6d16b9a

Im August 2009 äusserte sich ein «A.M.» im Kommentar zum Blog der Sendung «Alpenfestung – Leben im Reduit» abschätzig über einen Dritten. Dieser erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Zug, die eine Strafuntersuchung wegen Ehrverletzung und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage einleitete, verlangte von SF, dass es die IP-Adresse des fraglichen Computers und damit dessen Besitzer und mutmasslichen Verfasser des Eintrags preisgebe. Das SF berief sich auf den Quellenschutz, reichte Beschwerde ein. Das Zuger Obergericht lehnte die Beschwerde ab. Auf Quellenschutz könne sich das SF in diesem Zusammenhang nicht berufen. SF verweigerte die Herausgabe der Daten weiterhin und zog die Beschwerde weiter ans Bundesgericht, das gemäss Urteilsankündigung am 10. November entscheidet, ob der Talkbacker anonym bleiben darf oder nicht.

Es ist dies ein Urteil, das für die Nutzer von Onlineportalen weitreichende Konsequenzen hat. Entweder gelten die Verfasser von Kommentaren nach dem Urteil als schutzwürdige Quellen eines Medienproduktes oder aber sie verlieren ihre Anonymität und Narrenfreiheit, weil Strafverfolgungsbehörden in Zukunft ihre IP-Adressen leichter beschaffen und sie belangen können.

Dagegen wehrt sich Rudolf Mayr von Baldegg, Rechtsvertreter des SF im fraglichen Fall. «Es ist nicht das Ziel, den fraglichen Kommentator zu schützen. Es geht darum, das Redaktionsgeheimnis und damit die Redaktionen und ihre Informationen vor dem Zugriff der Strafverfolger zu schützen», sagt Mayr von Baldegg. Ein Kommentarschreiber sei nach dem Gesetz eine Quelle wie jede andere, die sich mit einer Information an ein periodisch erscheinendes Medium wendet. «Damit die Medien Informationen erhalten, muss die Öffentlichkeit sicher sein, dass Quellen nicht preisgegeben werden. Das wollen wir nun vom Bundesgericht bestätigt sehen», sagt Mayr von Baldegg.

Dominique von Burg, Präsident des Kontrollorgans Schweizer Presserat, wartet gespannt auf das Urteil. «So wie Zeitungen keine anonymen Leserbriefe abdrucken dürfen, sollten auch die Verfasser von Kommentaren im Internet nicht anonym bleiben können», sagt von Burg. Es würde ihn nicht schockieren, wenn das Bundesgericht die Herausgabe der IP-Adresse verfügte. «Solche Kommentare fallen nicht unter den Quellenschutz, da sie nicht für die Produktion von Informationen gebraucht werden, sondern ohne Weiterbearbeitung publiziert werden», sagt von Burg und weist darauf hin, es den Medienportalen auch in der Praxis grossen Aufwand ersparen kann, wenn die Talkbacker künftig wissen, dass sie nicht sicher sind.

Tatsächlich beschäftigen sowohl «20 Minuten online» als auch das Newsnetz, die wie der TA zu Tamedia gehören, je drei Personen mit je rund 30 Stellenprozenten, die nichts anderes tun, als täglich Hunderte eingehender Kommentare zu prüfen und die unanständigen und strafbaren auszusortieren. «Einer unserer Talkback-Manager arbeitet von Südamerika aus, also wenn hier Nacht ist. So können wir die Talkbacks 24 Stunden betreuen und jederzeit rasch Diskussionen lancieren und kontrollieren», sagt Newsnetz-Chefredaktor Peter Wälty. Er sieht dem Bundesgerichtsurteil gelassen entgegen. «Wir würden Verfasser von ehrverletzenden, rassistischen, pornografischen oder sonst wie strafrechtlich relevanten Kommentaren nicht schützen, sollten wir aus Versehen solche freischalten. Daran haben wir kein Interesse», sagt Wälty.

Etwas anders tönt es bei Hansi Voigt, Chefredaktor von «20 Minuten online». «Wir haben eine eher rigide Politik, was die Herausgabe irgendwelcher Daten auf unseren Servern an Strafverfolgungsbehörden anbelangt», sagt Voigt. Wer den kleinen Finger kriege, wolle bald auch die ganze Hand. «Wir dürfen aber nicht als verlängerter Arm der Ermittlungsbehörden fungieren.»
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Jones
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Re: Tuesch au talkbacke?

Beitrag von Jones »

quelleschutz! omfg! :groel:
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Re: Tuesch au talkbacke?

Beitrag von O_O »

was fürnes meitli. öpper azeige will er en übers internet beleidigt het.
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